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Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe „Umgang mit rechtsextremen Aufmärschen“ hat vor allem die in der Zivilgesellschaft und in Behörden gesammelten Erfahrungen zusammengefasst und das, was sich bewährt hat, hervorgehoben. Darüber hinaus spricht die Arbeitsgruppe neun Empfehlungen aus.

1. Die Auseinandersetzung mit extrem rechten Aufmärschen ist in erster Linie die Sache der Bürger_innen. Die Bürgerinitiativen gegen Rechts sollten deshalb gegen jeden extrem rechten Aufmarsch protestieren. Das bleibt notwendig. Die Vernetzung sollte verstärkt und eine vielfältige Beteiligung an Protesten ermöglicht werden. Bürger_innen müssen sich darauf einstellen, dass die extreme Rechte zunehmend unangekündigt auftreten wird und die Reaktionszeiten für Proteste kürzer werden.

2. Das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit soll das extrem rechte Demonstrationsgeschehen dokumentieren. Weil Neonazis versuchen, neue Formen der Demonstrationspolitik zu finden, ist eine auf Beobachtung gestützte Analyse für die Entwicklung angemessener Gegenstrategien sinnvoll.

3. Das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit soll Verbände und Bürgerinitiativen darin unterstützen, extrem rechte Propaganda zu widerlegen. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten der extremen Rechten muss verstärkt werden. Das gilt auch in den Fällen, in denen die extreme Rechte aktuelle Fragen und Probleme aufgreift. Dabei ist darauf zu achten, dass Informationen auch die Menschen erreichen, die von der extremen Rechten angesprochen werden.

4. Das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit soll Rechtsratgeber zu Demonstrationen gegen extrem rechte Aufmärsche herausgeben. Das Versammlungsrecht ist für Bürger_innen unübersichtlich, und es ist auch wenig bekannt. Ratgeber können Wissen über rechtliche Fragen und die Handlungssicherheit erhöhen.

5. Die Polizei sollte ihre Deeskalations- und Kommunikationsstrategien verbessern. Insbesondere sollten Demonstrant_innen gegen extrem rechte Aufmärsche nicht als „Linke“ und als „Störer“ bezeichnet werden. Bürger_innen können das Handeln der Polizei bei Demonstrationen gegen extrem rechte Aufmärsche oft nicht nachvollziehen. Polizeiliche Maßnahmen, die die Versammlungsfreiheit einschränken, sollten daher besser erklärt werden.

6. Die Versammlungsbehörde könnte die bestehenden Möglichkeiten zur Beschränkung extrem rechter Aufmärsche konsequenter nutzen. Wenn die Rechtslage Auflagen oder Verbote für bestimmte Orte oder Tage möglich erscheinen lässt, sollten diese auch erlassen werden.

7. Kommunale Verwaltungen sollten die Entwicklung eines Leitbildes fördern, das die Werte des Zusammenlebens in ihrem Gemeinwesen beschreibt und deutlich macht, dass diese mit der Ideologie der extremen Rechten unvereinbar sind. An einem solchen Leitbild können sich Verwaltung und Bürger_innen orientieren, wenn sie mit einem Neonazi-Aufmarsch konfrontiert sind. Um wirksam zu sein, muss ein Leitbild öffentlich diskutiert werden und Unterstützung durch viele Bürger_innen erhalten.

8. Kommunale Verwaltungen sollten Bürger_innen und ihre Organisationen darin unterstützen, sich gegen extrem rechte Aufmärsche zu engagieren. Die Verwaltung muss neutral und sachlich sein, aber sie muss die Bürger_innen über wesentliche Tatsachen wie einen Neonazi-Aufmarsch informieren und sollte sich mit zivilgesellschaftlichen Netzwerken austauschen. Bürgermeister_innen können als Privatpersonen auch an Protestaktionen
teilnehmen.

9. Der Landtag sollte den § 21 des Versammlungsgesetzes so ändern, dass Störungen von Versammlungen ohne Anwendung von Gewalt in Brandenburg nicht mehr strafbar sind. Gewaltlosen Störungen fehlt es an der kriminellen Energie, die eine Bestrafung rechtfertigt. Eine Gesetzesänderung würde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen, zur Deeskalation beitragen und die Rechtssicherheit für Polizist_innen und Demonstrant_innen erhöhen.

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